Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung
im Kurbezirk 1 (Bergstadt Altenau):
Hauptsaison Erw. 2,00 €, Kind unter 6 Jahren
0,00 €, Kind 6-17 Jahren 1,30€
Vom Kurbeitrag sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres,
5. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H.
beträgt,
6. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis
mit dem Merkzeichen "B" völlig auf
ständige Begleitung angewiesen sind,
7. bettlägerige Kranke oder andere Personen, die nicht in der Lage
sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen
zu benutzen,
Teilweise Befreiungen
(3) Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit weniger
als 100 v.H., aber mindestens
70 v.H. sowie 60 v.H. mit dem Zusatz G, H oder
Schwerkriegsbeschädigt beträgt,
werden nur zu 50% des möglichen Kurbeitrages nach § 4 herangezogen;
§ 3 Absatz 2 gilt
entsprechend.
zurück